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Der Knappe Wennemar von Altendorf (Oldendorpe) trägt seinem Herrn, Bischof Florenz von Münster, und dessen Stift seine Burg Assen (Asne) im Kirchspiel Lippborg (Lipborch) samt Zubehör als Offenhaus auf. Bischof und Stift darf von der Burg aus keinen Schaden zugefügt werden. Dem Aussteller im Stift getanes Unrecht hat er nach Stiftsrecht vor dem Bischof und dem Domkapitel zu verfolgen. Können diese ihm nicht zu seinem Recht verhelfen, darf er zur Selbsthilfe greifen, bis Bischof und Kapitel ihm Recht verschaffen. Wird Wennemar zu Unrecht innerhalb des Stifts befehdet, darf er sich von Assen aus verteidigen, bis Bischof und Kapitel ihm zu seinem Recht verhelfen. Im Fehdefall wird er letzteren seine Burg überantworten und ihnen auf ihre Kosten mit seinem Gesinde helfen. Bischof und Stift verpflichten sich zum Schutz der Burg, wenn diese zu Unrecht angegriffen wird. Der Aussteller, Herr Heidenrich Wolf von Lüdinghausen (Wulve van Ludinchusen), Domscholaster in Münster, und dessen Bruder Heinrich Wolf kündigen ihre Siegel an. Zeugen: Heinrich van Crekenbeke, Arnd von Mecheln (Mechelen), Claus Cloppekiste. dominica post Mathei apostoli et ewangeliste

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Landesarchiv Nordrhein-Westfalen. Abteilung Westfalen
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