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Das für die Erben des Generalmajors von Schwerin haftende Kapital von 20.000 Reichstalern auf dem zur Seehandlung gehörigen und vom Staatskanzler bewohnten Hauses. Regulierung der Ankaufsangelegenheit des Hauses
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Das für die Erben des Generalmajors von Schwerin haftende Kapital von 20.000 Reichstalern auf dem zur Seehandlung gehörigen und vom Staatskanzler bewohnten Hauses. Regulierung der Ankaufsangelegenheit des Hauses