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Johan Morrienn zu Rehne gestattet für sich, seine Frau und seine Erben seinen Eigenhörigen Johan und Aliken Ernstinch, Wehrfesten auf Ernstinchs Erbe, Kirchspiel Rheine, Bauerschaft Kartenhorn, dem Georg Berthelinch und seiner Frau Johanna Storck, Bürgern zu Rheine, zwei Stücke Saatlandes auf dem Tyberge erblich zu überlassen, eins von ungefähr 4 Scheffelsaat zwischen Windemoller und Rungen zu Wadelem, das andere von ungefähr 2 Scheffelsaat zwischen Runge und Rost zu Wadelem, sie sind von den Eheleuten Berthelinck bereits unter Pflug genommen; diese überweisen dafür das Telgenstücke auf der Batenhorst zu Cartenhorn zwischen Ernstincks Länderei, wie es des näheren vor dem Richter und Gografen zu Rheine 1615 Oktober 10 beurkundet ist. Der Aussteller unterschreibt und hängt sein Petschaft an.

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Landesarchiv Nordrhein-Westfalen. Abteilung Westfalen
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