Caarte der Limiten zwischen Tegelen gülisch und Belfelt holländs [mit Mündung des Ahlbachs in die Maas, Häuser von Godefridus Pros, Rievers, A. Vassen, G. ter Porten, P. Mingels und H. Rieves]. Das diese Charte auf den von beiderseitigen Herren Commissarien uns ertheilten Auftrag gemäs denen beiderseitigen Herren Commissarien von denen betheiligten wechselseitigen Gemeinheiten beschehenen Anweissungen punctirlich und figurativ gezeichnet und nach ihrem wahren Enthalt und Inhalt richtig ausgemessen auch zweyfach gleichlautent ausgefertigt worden seye, bescheinigen und bezeugen wir von Commissions wegen hierzu besonders vereidete Landmessere. Venlo, den 15ten Aprill 1792. Johann Mathias Ewalds, legaler Landmesser. Ant. Leurs, geswooren Landmeeter

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Landesarchiv Nordrhein-Westfalen. Abteilung Rheinland
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