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Verordnungen wegen zukünftiger Verfassung der Kommunallandtage aufgrund der Gesetze vom 1. Juli 1823 und 27. März 1824 (Kurmark, Neumark, Niederlausitz, Pommern, Rügen, Posen, Preußen, Sachsen, Schlesien, Glatz, Oberlausitz, Rheinprovinz, Westfalen)
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Verordnungen wegen zukünftiger Verfassung der Kommunallandtage aufgrund der Gesetze vom 1. Juli 1823 und 27. März 1824 (Kurmark, Neumark, Niederlausitz, Pommern, Rügen, Posen, Preußen, Sachsen, Schlesien, Glatz, Oberlausitz, Rheinprovinz, Westfalen)