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Über die deutsche Stiftung Berlin geleitete Fürsorgeleistungen für Kommunalpensionäre in oder aus dem an Polen abgetrennten Oberschlesien
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Enthält u. a.:
- Regelung der Zahlung von Versorgungsbezügen in den ehemaligen abgetrennten Gebieten, soweit sie bisher dem Reich und Preußen gemeinsam zur Last fielen. Gültig ab 1. 4. 1940 (Abschrift der Vereinbarung zwischen Reich und Preußen) 1940.