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Fürsorge für die Nichtoptanten-Pensionäre des Hultschiner Ländchens
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Enthält u. a.:
- Auszahlung von Unterstützungen an innerhalb des Altreiches einschließlich Österreichs wohnende Pensionäre des tschechoslowakischen Staates (Rundschreiben des Reichsministers der Finanzen vom 24. 11. 1938), 1938.