Handakten des Rechtsanwalts G. Steffen zu Schwerin in Sachen des Gutsbesitzers Schubart auf Lüssow, als Bevollmächtigter der Gemeinde Oettelin, gegen die Großherzogliche Kammer wegen Rückgabe von Beiträgen zum Aufbau einer Scheune auf der Pfarre zu Lüssow