Kurfürst Philipp von der Pfalz bekundet, dass zwischen seinem Schultheißen zu Billigheim (Bullickeim) Hans Hanberger einerseits und etlichen seiner Untertanen zu Billigheim, namentlich Hans Walck, Peter Hustel (Hustels Pettern), Jost Ernfried (Ernfrids Josten), Konrad (Contz) Keller, Eberhard Wober, Hensel Becker (Bekers Hensel), Matthias Hustel (Mathis Husteln), Jörg Kimpfer und Rinhans, Irrungen entstanden waren, insbesondere über etliche angebrachte Briefe derer von Billigheim, die den Schultheißen an Ehre und Glimpf berührt hätten. Beide Parteien haben sich zum heutigen Tag gütlich geeinigt und wollen die andere Seite vor den fürstlichen Räten deswegen nicht verklagen. Da sie dem Pfalzgrafen verpflichtet sind, haben beide Parteien versichert, sich gegenseitig nicht weiter zu belästigen, sei es mit oder ohne Recht, und den Entscheid der Räte des Pfalzgrafen anzunehmen. Diese haben entschieden, dass das "anbringen" der Untertanen niemandem Schaden oder Eintrag an Glimpf und Ehre bringen und die Sache damit geschlichtet sein soll. Beide Parteien erhalten eine besiegelte Ausfertigung dieses Vertrags.

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Landesarchiv Baden-Württemberg
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