Dekret vom 30. Apr. und 5. Juni 1807 betr. Reparatur sämtlicher Chausseen, Vizinalstraßen, Kommun- und Nebenkommunikationswegen und guter Erhaltung, auch Vorschlag betr. Oberaufsicht der Kreishauptleute über Straßenreparationen ohne Mitwirkung des Straßenbaudepartements