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Dienstanweisung für die Berginspektionen, Bd 4
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Enthält: Erlass über öffentliche Beamte, die bei Zivilprozessen und Strafsachen als gerichtliche Sachverständige vernommen werden.- Dienstanweisung für Beamte der Berginspektion.
Akten
Darin: Heft: Dienstanweisung für die Beamten der Berginspektionen vom 26.08.1903.
Es gilt die Sächsische Archivbenutzungsverordnung vom 8. September 2022 (SächsGVBl. S. 526).