Am Freitag, dem 15. März 1465, erscheinen morgens vor den im Kapitelsaal von St. Walburgis versammelten Kanonikern, dem Propst Arnold von Berinckhusen, dem Dekan Conrad Dullen, dem Scholaster Johannes Sartoris, dem Cantor Everhard Hunt (Canis), dem Thesaurar Bernhard Valcken und dem Senior Johann von Berinckhusen, und dem Notar der Kanoniker Berthold Tegethöff auf der einen Seite und Heinrich Fabri, Pastor der Mescheder Pfarrkirche, auf der anderen Seite mit ihren Akten und Beratern. Man verhandelte über das Steinhaus und das damit zusammenhängende Haus, das der Kanoniker von St. Walburgis Tilmanm von Menchausen errichtet und in seinem Testament der Pfarrkirche, die er ebenfalls besaß, geschenkt hatte. Demgegenüber beanspruchte Berthold dieses Haus, da es auf dem Grunde der Kollegiatkirche in Meschede errichtet worden war. Um die Kosten nutzloser Prozesse zu vermeiden und um den vor dem Kölner Offizial und dem Dekan und Kapitel zu Köln begonnenen Prozeß zu beenden, schließen sie folgenden Vergleich: Der Pastor Heinrich darf aus der Schenkung keinen Erbanspruch an dem Hause ableiten. Zu seinen Lebzeiten darf er darin wohnen oder sonstwie darüber verfügen. Dafür hat er das Haus in gutem Zustand zu halten. Nach seinem Tode sollen Dekan und Kapitel den Wert des Hauses schätzen lassen und für diesen Wert Renten kaufen, die der jeweilige Pastor erhalten soll. Der Pastor Heinrich bzw. der Bewohner des Hauses hat an Dekan und Kapitel jährlich acht Schillinge und an den jeweiligen Pastor eine Mark gängiger Münze zu entrichten. Außerdem hat der Pastor für die Seele des Testators Tilmann wöchentlich eine Messe zu zelebrieren. Zeugen: Hennekin von Berinckhausen, Knappe, und Johann und Othmar (Hermann), Glöckner der Mescheder Kirche.