Thonis Soppenbrot zu Waldhausen (Walthüsen) und seine Ehefrau Styne verkaufen mit Wirkung für sich, ihre Kinder und Erben an Heinrich Meyer (Hynrych Meyger) und seine Ehefrau Grete (Greyte) fünf Morgen Landes: 1. ein Grundstück von 3/4 Morgen (drygert) vor der duven eck, 2. ein Grundtück von 3/4 Morgen (drygert) off dem Steynbrincke, das an die Dryft grenzt, 3. einen Morgen auf dem Hagen (Haygen), der im Westen an den Beiwinder (Biiwiinder) Weg grenzt und 4. 2 1/2 (derdenhalven) Morgen in der Beiwinde (Bywynde) diesseits des Baches (off diiseiit der becke), die im Süden an das Land des Mülheimer Komturs grenzt. Der Verkauf erfolgt gegen die Zahlung von zwanzig Goldgulden und zehn Joachimstalern (Jochemeß daler). Die Verkäufer verpflichten sich, von den fünf Morgen jährlich zu St. Martin (November 11) sechs Scheffel (müde) harten Korns persönlich ins Haus der Käufer zu liefern. Bei Versäumnis sollen sich die Käufer ohne weiteres an das versetzte Land halten dürfen. Soppenbrot verspricht außerdem Währschaft. Er behält sich ferner das Einlöserecht innerhalb von 14 Tagen vor oder nach St. Martin für die Kaufsumme vor. Die Auslösung muß er ein halbes Jahr zuvor ankündigen. Siegelbitte an Wenmer Stam van Heyden, Richter zu Belecke (Belleke). Siegelankündigung de Richters. Gerichtsbeisitzer und Zeugen (Vorhandelßlüde unde stannoten) Hermen Hermen, Hans Metten, Johann Schulte of dem Sennenhave. Gegeben 1546 of den nest güdenstach nah unseß Herrn Himmelfahrt.

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Landesarchiv Nordrhein-Westfalen. Abteilung Westfalen
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