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Befahrung und Besuch der Gruben durch Fremde, Bd 5
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Enthält v.a.: Einfahrten in Bergwerke, die dem technischen und Sicherheitszweck dienen.- Anfragen von Ärzten zur Prüfung der Arbeitsorte der Bergleute.- Besichtigungen der Werke durch die übergeordnete Dienststelle.
Akten
Registratursignatur: 04 A; I 06
Es gilt die Sächsische Archivbenutzungsverordnung vom 8. September 2022 (SächsGVBl. S. 526).