Der Offizial zu Münster lässt auf Antrag der Testamentsvollstrecker des verstorbenen Ludolphus Hake ein von dem verstorbenen Offizialatsenator Bernhardus Averdunck 1501 Juni 28 aufgenommenes Protokoll über den Empfang eines Vermächtnisses, das der genannte Ludolf seinem natürlichen Sohn Gerhardus Hake gemacht hat, durch den Magister Johannes Sledehu(y)ss, münsterschen Kleriker und Offizialatsnotar, transsumieren, nachdem zunächst durch Anschlag "in valvis rubeis ecclesie Monasteriensis tempore decantationis inibi missarum et aliarum divinarum horarum" der genannte Gerhard Hake und alle anderen Beteiligten zu Anerkennung dieses Protokoll vorgeladen worden waren, worauf der Magister Arnoldus Lubbecke, Syndikus des Klosters Bentlage und Prokurator der Testamentsvollstrecker des verstorbenen Ludolf Hake, erschien, die Ausbleibenden als "contumaces" erklärt wurden und das Protokoll nach gehöriger Prüfung in Ordnung befunden und anerkannt worden war. Offizialatssiegel. Zeugen: Hinricus Smeker und Lambertus Gisekercke, Prokuratoren. Notariatszeichen und Unterschriftsformel des Notars, der die Urkunde selbst durch einen anderen hat schreiben lassen. Freitag