Zwischen dem Pfarrer zu Staig [Gde. Weinstetten/Alb-Donau-Kreis] Andreas Held ("Ho/e/lden") und dem Fundenhaus ("der armen funden kind") in Ulm [abgegangen, Bereich zwischen westlicher Friedenstraße und Altem Friedhof, nicht genau lokalisierbar] ist ein Streit wegen des großen und kleinen Zehnten zu Weinstetten [Alb-Donau-Kreis] und insbesondere wegen des Zehnten von einigen Neurodungen ausgebrochen. Lange Jahre haben die Pfarrer zu Staig und das Fundenhaus den Zehnt von den gerodeten Äckern, wobei es sich um ungefähr 18 oder 19 Jauchert handelt, gemeinsam eingezogen und untereinander aufgeteilt. Dann hat aber der Pfarrer den Neubruchzehnt für seine Pfarrei beansprucht und den Pflegern des Fundenhauses, den Ulmer Richtern und Bürgern Bartholomäus Rot und Johann Müller, einen Anteil daran verweigert. Um diesen Streit beizulegen, haben Benedikt Schermar ("Schermayer") und Ulrich Fischer, beide Mönche im Benediktinerkloster Wiblingen [Stadt Ulm], sowie Magister Peter Weinmann und der Pfarrer zu Staig Andreas Held als Vertreter des Abtes des Klosters Wiblingen und Patronatsherren der Pfarrkirche in Staig Martin [Abel Stör] auf der einen Seite und die Ulmer Richter und Bürger Bartholomäus Rot und Johann Müller sowie der Hofmeister des Heiliggeistspitals in Ulm [abgegangen, Bereich Neue Straße, Lagerbuch Nr. 261/2, 254] Ludwig Widemann auf der anderen Seite den Pfarrer zu Ulm Dr. Ulrich Krafft um einen Schiedsspruch in der Angelegenheit gebeten. Dieser spricht nach Anhörung der Parteien den Zehnt von allen Gütern und Neurodungen in Weinstetten dem Fundenhaus zu. Ausgenommen davon sind die Zehnten von einigen in der Urkunde beschriebenen Gütern, die dem Pfarrer zustehen. Von den derzeit bewirtschafteten Neubrüchen sollen die Pfleger des Fundenhauses, solange dieses den Zehnt in Weinstetten besitzt, für den Zehnt jährlich 1 Imi Roggen und 1 Imi Hafer dem Pfarrer in Staig geben und mehr nicht. Werden aber künftig Rodungen in Weinstetten vorgenommen, steht davon der Zehnt allein dem Pfarrer in Staig zu.