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Rechtsverordnung des Landratsamts Göppingen zum Schutz des Grundwassers im Einzugsgebiet der Wasserfassungen Helenenquellen und Felsentalquelle auf Gemarkung Geislingen-Eybach des Zweckverbands Wasserversorgung Ostalb, Sitz Gerstetten vom 10.6.1992
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Rechtsverordnung des Landratsamts Göppingen zum Schutz des Grundwassers im Einzugsgebiet der Wasserfassungen Helenenquellen und Felsentalquelle auf Gemarkung Geislingen-Eybach des Zweckverbands Wasserversorgung Ostalb, Sitz Gerstetten vom 10.6.1992