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Gemeindeeinteilungen (Teilungen und Eingliederungen), OA Neresheim
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Landesarchiv Baden-Württemberg, Abt. Staatsarchiv Ludwigsburg, E 175 Kreisregierung Ellwangen
Kreisregierung Ellwangen >> 11. Gemeinden >> 11.3 Gemeindeverfassung, -einteilung und -bezirk >> 11.3.2 Gemeindeeinteilungen und - bezirke
1817-1881
Enthält: Gesuch der Gemeinde Oberdorf um Trennung des Hofes Meisterstall von der Gemeinde Kerkingen und Zuteilung zur Gemeinde Oberdorf, Markungsstreit zwischen den Gemeinden Oberdorf und Kerkingen wegen des Hofes Meisterstall, Qu. 1-48, 1817-1831; Trennung der Gemeinden Dirgenheim und Itzlingen vom Gemeindeverband Kerkingen sowie deren Wiedervereinigung mit Kerkingen, Qu. 1-9, 1822-1825; Übereinkunft zwischen der zusammengesetzten Gemeinde Kirchheim am Ries und der dorthin zugeteilten Parzelle Dirgenheim über den Vollzug der Bestimmungen des Art. 7 des Bürgerrechtsgesetzes, Qu. 1-2, 1833; Trennung der Gemeinde Dirgenheim vom Gemeindeverband Kerkingen und Zuteilung zur Gemeinde Kirchheim am Ries, Trennung von Kirchheim am Ries und Erhebung von Dirgenheim zu einer selbständigen Gemeinde, Qu. 1-21, 1829, 1840-1842; Beitrag der Parzelle Itzlingen zu den Gemeindeverbandskosten mit Kerkingen sowie deren Gesuch um Trennung von der Gemeinde Kerkingen zwecks Bildung einer eigenen Gemeinde, 1 Bü., 1821, 1846-1847, 1862 1863; Gesuch der Parzellargemeinden Dossingen, Hohenlohe und Weilermerkingen um Trennung von der Gesamtgemeinde Dorfmerkingen und Zuteilung der Gemeinden Dossingen und Weilermerkingen zur Gemeinde Ohmenheim und der Gemeinde Hohenlohe zur Gemeinde Unterriffingen, Qu. 1-5, 1847; Gesuch der Teilgemeinde Dorfen um Trennung vom Gemeindeverband Flochberg und Zuteilung zur Gemeinde Unterriffingen, 3 Schr., 1863 (1881); Trennung der Gemeinden Goldburghausen und Pflaumloch und deren Erhebung zu selbständigen Gemeinden, Qu. 1-39, 1837-1864.
Die Bundeszentralkartei (BZK) ist das zentrale Register des Bundes und der Länder zu den durchgeführten Entschädigungsverfahren. Bei der Aufnahme eines Verfahrens in die BZK wurde zur eindeutigen Identifizierung eine Nummer vergeben. Diese BZK-Nummer bezieht sich nicht auf eine Person, sondern auf ein Entschädigungsverfahren: Hat eine Person mehrere Ansprüche geltend gemacht (z.B. für sich selbst und für Angehörige), liegt im Normalfall für jedes Verfahren eine eigene BZK-Nummer vor. Häufig wurde als BZK-Nr. schlicht das Aktenzeichen der jeweiligen Entschädigungsbehörde übernommen.
Diese Nummer ist für eine Anfrage im entsprechenden Archiv wichtig.
Delikt nach NS-Justiz
Handlungen, die im Nationalsozialismus überhaupt erst kriminalisiert wurden (z.B. Heimtückegesetz, "Judenbegünstigung") oder die die NS-Justiz in verschärftem Maß verfolgte (z.B. Hochverrat).
Verfolgungsgrund
Die hier angegebenen Gründe orientieren sich am Wortlaut der in den Quellen genannten Verfolgungsgründe.
Rolle im Verfahren
„Verfolgte Person“ meint eine Person, die einen Entschädigungsanspruch für einen Schaden durch NS-Verfolgung geltend machte. Wenn der Antrag nicht von der verfolgten Person selbst, sondern von einer anderen Person gestellt wurde, so wird diese als „antragstellend“ angegeben und ihre Beziehung zur verfolgten Person, soweit vorhanden, vermerkt. In den Quellen wird die verfolgte Person mitunter als „Geschädigter“, die antragstellende Person als „Anspruchsberechtigter“ bezeichnet.
Suche im Archivportal-D
Weitere Archivalien zu dieser Person über die Wiedergutmachung hinaus können Sie eventuell im Archivportal-D finden.
Nähere Angaben zum Verfolgungsgrund
Ergänzende oder spezifischere Angaben zu Mitgliedschaft, Gruppenzugehörigkeit bzw. Gruppenzuschreibung, die Anlass für die Verfolgung war.