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Notariatsinstrument des Offizials des Hofes zu Münster, in dem dieser bezeugt, dass der Bürger Gottschalck zur Westen aus Münster vor ihm erschien und als Eigentümer eines Hauses und Hofs der ehemaligen Eheleute Jasper Röckener und Stinen, dann des Hermann Volckering und Heinrich Walrave, gelegen binnen der Stadt Münster auf der Horsterstraße zwischen dem alten Gasthause, nun Johann Bredenpoell und Henrich Trave, für sich und seine abwesende Ehefrau Anna Dieckhaus, deren Erben und Anerben, von weiland Henrich Listige als ehemaliger Besitzer der Kapelle St. Johannis Baptistae zum Venne und diesem nachfolgend Henrich Scholbrock, Kanonikus der Kollegiatkirche zu St. Ludgeri, als jetziger Besitzer der Kapelle einen Rentbrief von 1551 und einen bis 1640 besitzen, lautend auf eine jährliche Pension in Höhe von 1 Joachimstaler bzw. nun auf 1 Reichstaler 1 Schilling 6 Pfennig münsterisch, zahlbar aus dem genannten Haus und Hof, bis genannter Henrich Scholbrock die Hauptsumme bezahlt habe. Gottschalck zur Westen habe sich bereit erklärt, ab dem 5. Juni des laufenden Jahres 1641 und alle darauf folgenden Jahre in termino Sancti Bonifacii die Pensionen an den Kanoniker Scholbrock zu zahlen, bis die Hauptsumme zurückgezahlt werden kann. Es folgen Ausführungen zur Schadloshaltung und das Transsumpt eines durch den Offizial zu Münster im Jahr 1550 (ahm freitage nach Bonifcii episcopi) bestätigten Kaufbriefs über den Verkauf der Rentverschreibung über 20 Reichstaler durch Henrich Listige

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Landesarchiv Nordrhein-Westfalen. Abteilung Westfalen
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