Kurfürst Philipp von der Pfalz verleiht Güter, Äcker, Wiesen und Büsche mit Zugehör in der Groß- und Klein-Ingersheimer Mark, die er von den Grafen von Württemberg durch Tausch erhalten hat, an nachgenannte Personen zu Erbe gegen Gülten, unter summarisch näher genannten Bedingungen: die Abgaben erfolgen 8 Tage vor oder nach St. Martin [= 11.11.], woran nichts hindern soll; die Abgaben an die Pfalzgrafen haben Vorrang vor anderen Gülten und Schulden und sind zu Ingersheim oder eine Wegmeile entfernt zu entrichten; die Beständer sind zur Instandhaltung und Düngung verpflichtet; die Güter dürfen nicht geteilt oder beschwert werden; bei Zuwiderhandlungen fallen die Güter an die Pfalzgrafen. Die Verschreibung soll in der Kirche oder einem anderen Behältnis aufbewahrt werden und allen Beteiligten bei Bedarf zur Verfügung stehen. Es folgt eine Auflistung der Güter mit Größe und Lage, Anrainern, angrenzenden Baulichkeiten und Bächen, der Beständer und jeweiligen Abgaben. Die Einteilung erfolgt dabei zunächst in zwei Großzelgen (Burgheimer und Besigheimer Zelge), wobei innerhalb der einzelnen Angaben noch einmal zwischen Zelgen verschiedener Getreidesorten differenziert wird. Hinzu kommen Sonderbestimmungen für das Finkenhöflein und den Hartungshof mit ihren Beständern und deren jeweiligen Anteilen, die sich über beide Zelgen und auch die Gröninger Zelge erstrecken. Als Beständer werden über die Großzelgen hinweg genannt, wobei zahlreiche mehrfach vorkommen: Hans Altbüßer der Junge, Bärbel Bayerin, Lukas Bender, Matheis Bender, Peter Bußmann, Konrad Eupersbaum, Andreas (Endris) Frank, Michael Freihart, Jörg Finck, Hans Kallenberg, Kunz Kaufmann, Heinz Klym, Melin Lautenschläger (Lutenschleher), der junge Nyfer, Heinrich Reutlin, Simon Schmid, Aberlin Schmotz, Rosen Schneider, Seitz Schumacher, Hans Snigerlin.

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Landesarchiv Baden-Württemberg
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