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Alhard Georg von Meschede, Domherr zu Paderborn, borgt von Wilhelm Westphal 300 Taler. Zur Sicherheit verpfändet Alhard von Meschede ihm einen Schuldschein seiner Schwägerin auf 500 Taler vom 24 April 1611. Der Schuldschein liegt im Original bei. Datum 17. November.

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Landesarchiv Nordrhein-Westfalen. Abteilung Westfalen
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