Belehnung des Arnold von Diepenbrock zu Marck mit den Höfen Sökeland und Trallen im Kirchspiel Melle (vorher: Rembert von Kerssenbrock) durch Graf Adolf zu Bentheim-Tecklenburg, 1620-1621; Auseinandersetzung des Hermann von Diepenbrock mit den Erben des Bartholomäus Meuschen, Bürger zu Osnabrück, wegen einer Verschreibung aus dem Sökeland-Erbe, 1665, 1682; Freiherr von Steinwehr als Gutsherr der Niederhellmanns-Stätte ./. Creditoren, darunter von Diepenbrock, 1802