Rechtsverordnung des Landratsamts Göppingen zum Schutz des Grundwassers im Einzugsgebiet der Trinkwasserfassung "Ave-Maria-Quelle" der Gemeinde Deggingen, der Wasserfassung "Burggärtlen" der Gemeinde Bad Überkingen sowie für die Fassungsanlagen "Luftschacht Grube Karl", "Sickergalerie beim Pumpwerk Bad Überkingen" und "Pumpwerk Hausen" des Zweckverbands Wasserversorgung Ostalb, Sitz Gerstetten vom 12.8.1993