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Kurfürst Clemens August von Bayern als Bischof von Münster belehnt Anna Henrietta Johanna Rave mit dem Gut zu Winkelhausen in der Bauerschaft Altrhede im Kirchspiel Rhede mit allem Zubehör, allen Ländereien, Kämpen, Wiesen, Weiden, Merschen, Schlägen, Torfmooren, Gehölzen, Zehnten, Triften, Freiheiten und Gerechtigkeiten, Erben, Gütern und Kotten sowie mit dem Gut Ebbing in der Bauerschaft Barle im Kirchspiel Rhede, welche der Fürstbischof zuvor ihren Vater Appellationsgerichtskommissarius Dr. jur. Jobst Hermann Rave zu Lehen gegeben hatte. Die Lehnsurkunde wird dem bevollmächtigten Dr. jur. Franz Wilhelm Joseph von der Beck, genannt Boichorst, ausgehändigt. Zeugen: Bernhard Anton Homeier und Anton Eustach Hosius, allesamt der Rechten Doktoren, Lehnkommissare und Hofräte. Siegelankündigung der fürstlich-münsterischen Lehenkanzlei und Unterschriftsankündigung des Landesherrn

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Landesarchiv Nordrhein-Westfalen. Abteilung Westfalen
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