Nach dem Tode des adeligen Landsassen Rudolf von Lutten wegen des Gutes Lage zwischen seiner Witwe Margaretha Magdalena von Lutten, geb. von Ledebur, und seinen Brüdern etc. entstandener Erbstreit, die bei Besitzergreifung des Erbes vorgefallenen Gewalttätigkeiten und die von der münsterschen Regierung dieserhalb verhängte Sequestration