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Vergleich zwischen dem Deutschen Haus zu Nürnberg und der Familie v. Hirnhaym über den Deutschordenszehnt zu Beltzhaim und den Hirnhaimischen Zehnt zu Hochaltingen: Darnach soll die Grenze zwischen beiden Zehntfluren durch zwei näher beschrieben Steine bestimmt sein, für den Zehnt im Hopffgarten bildet der Abfluss des Denichgrunwers die Grenze. - Vertreter der Kommende: Georg v. Gich, Hauskomtur und Tressler zu Nürnberg. - Vertreter v. Hürnheim: Hans v. Hyrnhaym zu Hochaltingen, Pfleger zu Baldern. - Siegler sind die beiden Vertreter.

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Staatsarchiv Nürnberg
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