Die nach dem kinderlosen Tod des Freiherrn Johann Ferdinand von Knöringen dessen Brüdern Johann Marquard und Johann Gottfried gewährte Belehnung. Einholung von Informationen über den Umfang des Lehens. Belehnung der Freiherrn Alexander Marquard Franz und Alexander Johann von Knöringen. Ablehnung einer Mitinvestitur des Mörders Joseph Eustach Freiherr von Knöringen