Wolfgang und Joachim, Grafen von Öttingen, Vettern, bekennen, dass ihr Schwager, Schenk Albrecht auf ihre Bitte Bürge ist worden mit ihnen gegen Friedrich und Sigmund, Gebr., Markgrafen von Brandenburg. Sollte es sein, "daß Graf Johann von Öttingen unser lieber Bruder und Vetter oder seine Erben über kurz oder lang die gedachten unsere gn. Herrn (von Brandenburg) um den Wiederkauf des Schlosses Flohberg, so ihre Gnaden von ihm erkauft und uns zu Handen gestellt haben auf einen Vertrag, ersuchen sollten", so sollen die Aussteller das Schloss und die andern Stücke in seine Hand zurückgeben. Schenk Albrecht aber soll seiner Bürgschaft los sein.