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Hans Panzir zu Pentling bestätigt, dass ihm Abt Konrad [Pebenhauser] ein Haus und eine Hofstatt in Pentling zu Erbrecht verliehen hat, wofür er unter anderem jährlich Geld in das klösterliche Kammeramt entrichten muss. S: Ulrich Pebenhauser, Hofmarksrichter zu Pentling

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Bayerisches Hauptstaatsarchiv
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