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Abwicklung des Zahlungsverkehrs von Depositalgeldern verschiedener ost-, west- und südpreußischer Behörden, Bd. 1
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Preußische Bank >> 4. Unterstützung des Staates und seines Zahlungsverkehrs sowie Finanzierung staatlicher Projekte
1807 - 1819
Enth. u.a.:
- Dresdner Konvention vom 10. September 1810 zur Regelung gegenseitiger Vermögensansprüche des Königreichs Preußen und des Herzogtums Warschau (Druck; dt.-frz.)
- Regelung privater Vermögensansprüche auf Depositalgelder
- Austausch von in den Depositorien der Departements Bromberg und Posen befindlichen Staatspapieren gegen Hypotheken zum Vorteil der Hauptbank
- Zurückbehaltung eines Teils der Warschauer Bankobligations-Depositalbestände zur Deckung von Vermögensansprüchen preußischer Staatsangehöriger
- Abrechnung mit der Hauptbank über die empfangenen und gezahlten Depositalgelder.