Johannes Busche und seine Ehefrau Kunigunde (Ku/o/nna) sowie Friedrich Reinhart und seine Ehefrau Margarete, alle wohnhaft in Kolitzheim (Colitzheim), bekennen: Abt Konrad [Herloch], Prior und Konvent des Klosters St. Stephan in Würzburg haben ihnen ihren Hof in Kolitzheim, der Fronhof genannt wird, zu Erbrecht verliehen, und zwar Johannes Busche die Hofstatt im Dorf und die Hälfte der zum Hof gehörenden Feldgüter in der Gemarkung und Friedrich Reinhart die andere Hälfte der Feldgüter, wobei er als Ausgleich für die Hofstatt 1 Morgen Wiesen mehr als Johannes Busche erhalten hat. Sie haben davon festgelegte jährliche Abgaben an das Kloster zu entrichten, die sie auf ihre Kosten nach Würzburg liefern müssen. Sie verpflichten sich, den Hof und seine Zugehörungen in gutem Kulturzustand zu halten und nichts daraus zu verkaufen oder zu verpfänden und den Hof nicht mit weiteren Abgaben oder Zinsen zu belasten, es sei denn mit Zustimmung des Klosters. Ihr Erbrecht können sie mit Erlaubnis des Klosters an geeignete Bauern verkaufen. Sie verpflichten sich außerdem, einen Zuchteber für das Dorf auf dem Hof zu halten. Angehörigen des Klosters, die in das Dorf kommen, steht auf dem Hof Atzung und Lager zu. Die Beliehenen verpflichten sich zur Einhaltung dieser Bestimmungen. Auf ihre Bitte siegeln der Amtmann zu Klingenberg Otto Voit von Salzburg sowie Albrecht Schrimpf, wohnhaft in Öttershausen (Otterszhawsen). Der geben ist vff montag noch dem suntag Invocavit in der heylgen Vasten 1499. Aussteller: Johannes Busche und seine Ehefrau Kunigunde sowie Friedrich Reinhart und seine Ehefrau Margarete. Empfänger: Kloster St. Stephan

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Staatsarchiv Würzburg
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