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Vorschriften über Ausbildung und Prüfung für den höheren vermessungstechnischen Verwaltungsdienst (Landmesser bzw. Vermessungsingenieure), Bd. 4
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Finanzministerium >> 05 Abteilung für direkte Steuern >> 05.05 Katasterverwaltung. Grund- und Gebäudesteuer >> 05.05.07 Grundsteuer. Bezirksakten >> 05.05.07.04 Land- und Feldmesser. Vermessungsingenieure >> 05.05.07.04.01 Allgemein
1919 - 1925
Enthält u. a.:
- Ausbildung, Prüfung und Beaufsichtigung der öffentlich bestellten Feldmesskundigen (Verordnung für das Land Baden vom 4.4.1921 in: Badisches Gesetz- und Verordnungsblatt vom 14.4.1921), 1921
- Ausbildung und Prüfung der Anwärter des höheren Vermessungs- und Landeskulturdienstes (Gesetz für den Freistaat Oldenburg vom 6.4.1921; Druck), 1921.