Konrad Vischer von Gögglingen [Stadt Ulm] bekennt, dass ihm Johann Seitz ("Sytz"), derzeit Kaplan der Egidiuskapelle in Ulm [abgegangen, Bereich Grüner Hof 1-2], mit Wissen und Zustimmung des Bürgermeisters Eitel ("Ytal") Löw und des Leonhard Bitterlin, beide Pfleger der Kapelle, Äcker und Wiesen der Kapelle in Gögglingen und Donaustetten ("Tungenstetten") [Stadt Ulm] zu Erbrecht verliehen hat. Von einem der Äcker sind jährlich 2 Muth Roggen und 2 Muth Hafer an das Heiliggeistspital in Ulm [abgegangen, Bereich Neue Straße, Lagerbuch Nr. 261/2, 254] zu entrichten. Er ist verpflichtet, auf einem der Äcker sofort ein Haus auf seine Kosten zu errichten und Haus sowie Äcker und Wiesen in guten Zustand zu halten. Er hat davon dem Kaplan jährlich 6 Imi Roggen und 6 Imi Hafer Ulmer Maß, 150 Eier, 6 Herbsthühner und 1 Fastnachtshuhn sowie dem Heiliggeistspital in Ulm 2 Imi Roggen und 1 Herbsthuhn als Vogtrecht nach Ulm zu liefern. Bei Besitzerwechseln steht dem Kaplan von dem Abziehenden eine Weglöse in Höhe von 3 rheinischen Gulden und von dem neuen Besitzer ein Handlohn in gleicher Höhe zu.