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Hermann, Erzbischof von Köln, Kurfürst, Bischof von Paderborn, verordnet, als nach dem Tode Bischof Erichs von Paderborn in der Stadt Paderborn unrechtmäßig Prädikanten und deutsche Gesänge eingeführt wurden, wodurch es zum Aufruhr gegen Bürgermeister und Rat kam und sogar Bewaffnete nach Neuhaus zogen, und nachdem nach Ermahnungen des Landdrosten Johann Quade und dem Einritt des Erzbischofs in die Stadt die Aufrührer verhaftet und zum Tode verurteilt worden waren, auf Bitten der Nachbarn und vieler Geistlichen deren Begnadigung und folgende Bedingungen für die Stadt: Entsetzung der Prädikanten und Wahrung des hergebrachten Glaubens. Verbot der Indienststellung von Leuten aus Orten, wo die neue Lehre eingeführt ist. Erneuerung der Huldigung der Stadt. Erneuerung des Vertrages mit der Stadt von 1528, d.h. des Verbotes der Bursprache und des Zusammenlaufs der Bürger beim Glockenschlag. Minderung der Vierzig auf 25 Gewählte aus den Bauerschaften. Aufhebung der Schützengesellschaft und Abgabe des ungewöhnlichen Banners, jedoch sollen die Bürgen mit Harnisch und Gewehr gerüstet dem Landesherrn und Bürgermeister und Rat zur Verfügung stehen. Beibehaltung der Ämter (Gilden). Bei Bürgeraufnahmen Beschwörung dieses Vertrages. Strafandrohung gegen Vertragsbrüchige. SA des Erzbischofs und der Stadt Paderborn, des Domkapitels, für die Ritterschaft: Johann von Büren, Franz von Hoerde, Rave Westphalen und des Erbmarschalls Werner Spiegel, für die Städte: Bürgermeister und Rat zu Warburg, Brakel, Borgentreich und Salzkotten. Ankündigung von 4 Ausfertigungen

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Landesarchiv Nordrhein-Westfalen. Abteilung Westfalen
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