Ulrich Widmer genannt Trum[b] von Staig bekennt, daß Abt Kaspar [Schiegg] von Weingarten ihm, seiner Ehefrau Anna Romygissin und ihrem jüngsten Kind auf Lebenszeit das Gütlein genannt des Bircken Gütlein zu Staig verliehen hat. Die Beliehenen müssen es persönlich in Hubers Weise bewirtschaften und in gutem Zustand halten, dürfen es auch nicht schlaizen, verleihen, versetzen oder verkaufen. Jährlich entrichten sie zu Martini an Zins und Hubgeld, was Urbare und Rödel des Klosters ausweisen. Bei Verletzung der Leihebedingungen, Eingehen einer Ungenossamenehe oder wenn die Beliehenen flüchtig bzw. ungehorsam sind, fällt das Gütlein dem Kloster heim. Es muß dann nach Landessitte mit Dritteil und Heurichte zurückgelassen werden. Anspruch auf Aufwendungsersatz besteht nicht.

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Landesarchiv Baden-Württemberg
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