Heinrich Mairhofer, sein Sohn Konrad und sein Neffe Liebhart, Bürger von Regensburg, bekunden, dass Abt Ulrich von St. Emmeram ihnen eine Hofstatt im Arnoldswinkel in Regensburg, die zur Oblei des Klosters St. Emmeram gehört und die zuvor Konrad Steltzer innehatte, mit Zustimmung des Obleiers Karl Kegelheimer als Leibgeding gegen einen jährlichen Zins an den Obleier, die ersten fünf Jahre noch zinsfrei, verliehen hat. S: Rüger Weidner, Bürger von Regensburg