Das Kloster Allerheiligen am Schwarzwald trifft mit seinen sämtlichen Rebleuten einen Accord und eine Abrede, unter welchen Bedingungen es dieselben auf 8 Jahre lang auf allen ihm gehörigen Rebhöfen angenommen, doch dem Kloster wie auch jedem Rebmann insbesondere oder sämtlichen Rebleuten insgemein den willkürlichen Aberwandel im 4. Jahre vorbehalten.