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Das Kloster Allerheiligen am Schwarzwald trifft mit seinen sämtlichen Rebleuten einen Accord und eine Abrede, unter welchen Bedingungen es dieselben auf 8 Jahre lang auf allen ihm gehörigen Rebhöfen angenommen, doch dem Kloster wie auch jedem Rebmann insbesondere oder sämtlichen Rebleuten insgemein den willkürlichen Aberwandel im 4. Jahre vorbehalten.

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Landesarchiv Baden-Württemberg
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