Ablieferungspflichten aus Twistringen und Goldenstedt Enthält: 1. Einigen Eingesessenen des Kirchspiels Twistringen obliegende Pflicht zur Lieferung von jährlich a. 4 Malter 8 Scheffel Vogtei- und b. 1 Malter 9 Scheffel Maß Hafer (vormals ein Akzidenz des Amtsvogts) 2. die beim Goldenstedter Vogelschießen dem Amtsvogt zu Barnstorf zu liefernden 1 Malter 6 Scheffel Hafer 3. der dem Amtsvogt zu Barnstorf zustehende Mastungsteil auf dem Goldenstedter Kommunalholze Holwede 4. den dem vormaligen Beamten zu Vechta zu begleichenden Hafer wegen Mästung auf dem Gemeinheitsholz zu Twistringen, die Demse genannt