Anthonius, Abt von St. Ludgeri in Werden, Diözese Köln, O.S.B., bestätigt dem Johannes Volker, Vikar in Lengerke upper Wallaghe, Diözese Osnabrück, die erneute Stiftung und Erweiterung einer Vikarie zu Ehren der Jungfrau Maria, des Apostels und Evangelisten Johannes, Johannes d. T., des hl. Antonius und der hl. Katharina in der Pfarrkirche zu Lengherke, Grafschaft Tekeneborch, Amt Lynghe, Diözese Osnabrück. Die Vikarie wurde erstmalig von den Eltern des Johannes Volker und dem Hermannus Volker gestiftet. Nach dem Johannes sind seitens der Stifter noch zwei weitere Vikare aus seiner Familie bestimmt, als erster sein Schwestersohn Johannes Berchlage, Kleriker der Osnabrücker Diözese, als zweiter der nächste geeignete Blutsverwandte. Angehörige des Stammes Volkerinck sollen auch weiterhin das erste Anrecht haben, nach ihrem Tode bleibt dem Abt und seinen Nachfolgern das volle Patronatsrecht vorbehalten. Mit Erlaubnis des Abtes und unter Zustimmung des Archidiakons Otto Voss stiftet Johannes Volker aus seinen Gütern und Einkünften zugunsten der Vikarie: Von zwei Grundstücken "de Laghe" in der Pfarre Tunen bei dem Gerichtsort, genannt "der Thunnerbenke" in der Bauernschaft Loe jährlich zwei Molt Roggen, die der Stifter aus eigenen Mitteln für 60 alte rheinische Goldgulden laut Urkunde erworben hat, und unter Vorbehalt des lebenslänglichen Nießbrauches durch eine von ihm zu bestimmende Person. Einen Graswuchs genannt "de Kulen wysche", erworben von seinen Eltern. Ein Feld genannt "de Gosekamp" bei Bardelage, das der verstorbenen Graf Nicolaus in Tekeneborch laut durch ihn und seinen Richter auf Einwilligung der Lengericher Markgenossen besiegelter Urkunde ihm gegeben hat. Ein Feld genannt "de nyekamp" hinter Oesterlynnart. Einen Acker oberhalb Lynnart nach Grovinck hin unterhalb der Äcker Groetmynck und Lanckhals gelegen von 3 Scheffelsaat. Das Haus genannt "dat Velthues" "by den ullande", das ihm vom Grafen Nicolaus von Tekeneborch gegeben ist. Einen Acker "up den Dertkampe" oberhalb des Weges von 3 Scheffelsaat. Einen Acker nächst dem "voghetstucke" nach Grovinck zu von 2 Scheffelsaat. Einen langen Acker bei "Wulvereghe" nach Lohe zu unterhalb der Äcker, die zu Grovinck und zu Wulferinck gehören oberhalb des Weges von 3 Scheffelsaat. Einen Acker bei Volkerinck genannt "ulenberch" bei der Mark nach Kattenbecke zu von 3 Scheffelsaat. Einen Holzteil "yn den Gresbroke" unterhalb Kreyenribben und Lanckhals. Zwei beieinanderliegende Holzteile "yn den Buerdike" unterhalb Lanckhals und Rodeminck. Alles in der Bauerschaft Lengerke gelegen. In der Bauerschaft Langhen in der Pfarre Lengherke: Aus der Mühle Sopinck 18 Pfennige jährlich Michaelis zu entrichten. Drei Äcker unterhalb Langen und Espel, einer bei dem Hause des Quaden zu Rentrop (to Renthorpe) unterhalb der Äcker Sundermans und den Sulen von 2 Scheffelsaat, den zweiten nach Lengerich zu vom ersten Acker ab unterhalb der Äcker Manninck und Slimynck von 1 Scheffelsaat, östlich oberhalb des Weges und der Hecke nach Rentrup hin, den dritten oberhalb Heetberghe unterhalb der Äcker des Quaden und then zulen von 3 Scheffelsaat. In der Bauerschaft Handorpe: Einen Graswuchs bei der Handorper Landwehr. Ein Feld genannt "ruschenkamp". Einen Garten oberhalb Mullaghe, an den zum Vryenhues gehörenden Graswuchs angrenzend. Einen Acker hinten zwischen den Äckern des Handruper Esches unterhalb Hilmans zu Lengerich und Decker Lubberts, die sich einst alle bis zum Vryenhues erstreckten hinten oberhalb der Hecke. In der Bauerschaft Wettorpe: Ein Feld neben Kettelberges Landwehr. Von 6 Gärten des Dorfes oberhalb des Feldes, genannt "de Kerckkamp" erhebt der Vikar jährlich am St. Gregorstag 6 1/2 Schillinge, vom 7. und letzten Garten, oberhalb des erwähnten Feldes nach Westen gelegen 3 "iuncke Johans pennynghe". Außerdem gibt er sein Haus, genannt "dat Kalckhues", oberhalb der Mauern des Friedhofes von Lengerke mit dem Weg, der vom Friedhof zum Haus führt. Eine große, wohlgebaute und eingerichtete Scheune westlich neben dem Haus. Einen Winkel zur Vergrößerung des Gartens der Vikarie bei der Friedhofsmauer nach der Pfarre (dos) zu. Für sich und seine Eltern gibt er zu einer täglichen Memorie 1/2 rheinischen Goldgulden, den der Vikar von den Provisoren der Pfarre erheben soll. Zur Memorie des verstorbenen Pastors Nicolaus de Loe erhebt er laut Urkunde dieses Pastors von demselben am Tage St. Blasii 5 alte Stüber. Für Hermannus to Volkerinck, ersten Stifter der Vikarie in der Osteroktav einen alten Karlstüber, zu erheben von den provisores. Für die famuli Kreyenribbe und Otto Korff einen Acker von 1 Scheffelsaat unterhalb der Äcker der Pfarre und Mengerinck bei der Clephegge nach Volkerinck zu gelegen. Für die Famuli Johannes Nyemans, Hinricus de Thunenm Lodovicus Haken und Hermannus Haken vom Pastor der Pfarrkirche jährlich einen Stüber. Für Conradus Vryen jährlich am Tage der elftausend Jungfrauen einen Schilling von den provisores. Jeder Vikar soll persönlich der Vikarie vorstehen und über die Statuten der ersten Gründung hinaus wöchentlich jeden Freitag zusammen mit der Pfarrmesse eine Messe lesen "de sancta crucevel de passione domini", notfalls am folgenden Samstag eine Messe "de beata virgine", und sonst, wie es Zeit und Feste erfordern. Hat er nach einem Jahr diese Auflagen nicht erfüllt, geht er aller Rechte verlustig, bis alle Mängel abgestellt sind. - Die Brüder, Prior und der Konvent vom Orden des hl. Kreuzes in Bentlaghe erheben die erste genannten 2 Scheffel Roggen aus den Höfen "ter laghe" in der Pfarre Tunen und den Graswuchs de Kulenwysch und den halben rheinischen Goldgulden für die Memorie des Joh. Volker und seine Angehörigen und für Almosen für die Armen. Erhebung der Einkünfte und Sorge für die Verwendung durch die Templarii und Provisores der Kirche in Lengherke. 3 Ausfertigungen, 2 gesiegelt vom Abt von Werden, von Archidiakon Otto Voss und Vikar Johannes Volker, eine verbleibt bei der Vikarie in Lengerke, die andere im Kloster Bentlaghe. Die dritte (Abschrift) ist vom Notar unterzeichnet und verbleibt bei den Provisoren der Pfarre. Meynardus Vryge und Johannes Peters unterschreiben als Notare. die solis