Wilhalm von Zülnhart zu Dürnaw, Anwalt des Vogts zu Göppingen, und das Gericht daselbst beurkunden den Verzicht der Magdalena Marschalchin von Bappenhain, Tochter Wilhalms von Bappenhain (Vögte: Michel Reyss von Reyssenstain zu Vilßeck und Caspar Reygen, Altbürgermeister zu Göppingen, Fürsprech: Wolff Riger), auf das Erbe ihrer Eltern, ihrer verstorbenen Vettern Caspar und Hainrich Marschalch und ihrer Brüder Wolff und Cristoffel, Domherrn zu Costentz bzw. Aystet, zugunsten ihrer Brüder Joachim und Wilhalm von Bappenhain, die ihr dafür einen Schuldbrief über 1500 fl. gegeben haben. Der Verzicht soll ungültig sein, falls beide Brüder ohne Nachkommen sterben. Stirbt einer ohne Nachkommen, stehen der Schwester aus seinem Erbe 300 fl. zu. Nach Urteil des Gerichts beschwört Magdalena von Bappenhain diesen Verzicht. - S 1: Aussteller, S 2: Stadt Göppingen (Sekretsiegel) - "... am dornstag nach der hailigen drey künig tag" 1516.