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Rechtsverordnung des Landratsamts Böblingen vom 15.1.1985 über die teilweise Zulassung des Gemeingebrauchs am Hochwasserrückhaltebecken "Segelbach" auf Gemarkung Weil im Schönbuch und Waldenbuch im Landkreis Böblingen (in Kraft getreten am 6.3.1985)
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Rechtsverordnung des Landratsamts Böblingen vom 15.1.1985 über die teilweise Zulassung des Gemeingebrauchs am Hochwasserrückhaltebecken "Segelbach" auf Gemarkung Weil im Schönbuch und Waldenbuch im Landkreis Böblingen (in Kraft getreten am 6.3.1985)