Engelbert van Loen der Jüngere bezeugt für sich und seine Erben, dass sie an Pacht, Gelde und Zinsen 135 Mark Geldes, welches in Werne gang und gäbe sei, schuldig wären, die aus einer Verschreibung mit dem Abt zu Werden in Höhe von 335 Mark stammen, in der festgelegt sei, dass aus dem Hof zu Abdynck bei Werne jährlich 6 Mark Pagament, zahlbar am St. Martins-Tag, abzuführen seien. Er verspricht Schadloshaltung, die Zahlung der besagten jährlichen Rente bis zur Rückzahlung des verbliebenen Kapitals und nennt als Sicherheit die Höfe to Evelencampe, gheheyten opme hove und Rekerdes Hoeve dar by vort Lymberghes hoeve to Mockenhem und des Lucklen Schulten hove by Werne, vort den Backtenborgh by Ederinchusen, mit den 27 Leuten, die dazu gehören, und weitere namentlich genannte Ländereien. Zeugen: Engelbert van Loen (Vater des Ausstellers), Adaem zu Werne (Kirchherr), Conade van der Reke (Schwiegervater des Ausstellers) und Ernesten van Werne (Amtmann zu Werne). Siegelankündigung des Ausstellers und der Zeugen. millesimo trecentesimo lxxxmo feria secunda proxima post festum diem Palmarum

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Landesarchiv Nordrhein-Westfalen. Abteilung Westfalen
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