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Enthält u.a.: Einführung der Schuck'schen Fangvorrichtung.- Anfertigungsverbot für Patronenhülsen unter Tage.- Zerstörung der Wäsche des Marienschachtes durch einen Brand.- Unfälle.- Sicherheitsvorschriften für die als Schlagwettergruben geltenden Grubenbaue.
Akten
Darin: Skizze, Maschinenzeichnung und Indikatordiagramme.
Es gilt die Sächsische Archivbenutzungsverordnung vom 8. September 2022 (SächsGVBl. S. 526).