Leopold Breher zu Hueb gegen Hans Jörg Mayr, Korn- und Garnhändler zu Gmeinschwenden, wegen Rückerstattung eines vom Sohn des Klägers beim Glücksspiel verlorenen Geldbetrags (Beklagter hatte den Sohn des Klägers auf eine Reise mitgenommen und vorher versprochen, diesen nicht zum Glücksspiel zu verleiten, das Versprechen aber gebrochen)