Änderung von Vorschriften des Beamten-, Besoldungs- und -Versorgungsrechts (Reichsgesetz vom 30.6.1933). Angleichung der Bezüge von Beamten der Länder usw. an die der Reichsbeamten sowie Einschränkung besoldungs- und versorgungsrechtlicher Sonderleistungen