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Differenzen zwischen den Städten Ulm und Neu-Ulm über die Enteignung von Grundstücken im Bereich der Festungsanlagen nach dem Gesetz über das Enteignungsrecht von Gemeinden bei Aufhebung von Rayonbeschränkungen vom 27.04.1920
Differenzen zwischen den Städten Ulm und Neu-Ulm über die Enteignung von Grundstücken im Bereich der Festungsanlagen nach dem Gesetz über das Enteignungsrecht von Gemeinden bei Aufhebung von Rayonbeschränkungen vom 27.04.1920