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Differenzen zwischen den Städten Ulm und Neu-Ulm über die Enteignung von Grundstücken im Bereich der Festungsanlagen nach dem Gesetz über das Enteignungsrecht von Gemeinden bei Aufhebung von Rayonbeschränkungen vom 27.04.1920
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Differenzen zwischen den Städten Ulm und Neu-Ulm über die Enteignung von Grundstücken im Bereich der Festungsanlagen nach dem Gesetz über das Enteignungsrecht von Gemeinden bei Aufhebung von Rayonbeschränkungen vom 27.04.1920