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Heinrich, Bischof von Münster, überlässt mit Zustimmung von Dekan und Kapitel den Brüdern vom Orden des heiligen Kreuzes die Kapelle der hl. Gertrud in Bentlaghe, deren Kollation ihm nach der Resignation des Rektors Ludolphus Fabri zusteht. Es sollen nicht mehr als 8 Regularen eingeführt werden und nach den Ordensregeln sich regieren. Streitigkeiten dürfen gemäß dem Münsterschen Synodalstatut nur vor den Bischof oder sein Offizialatgericht gebracht werden. Bischof und Kapitel siegeln. die sabbati post dominicam reminiscere

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Landesarchiv Nordrhein-Westfalen. Abteilung Westfalen
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