Wilhelm von Peffenhausen zu Luckenpaint (Luckhenpeunt), Pfleger von Abbach, entscheidet mit diesem spruchbrieffe im Streit zwischen Abt Ambrosius von St. Emmeram und dem Bauern Augustin Neumayr von Poign (Poegen): (1) Neumayr soll die Erbgerechtigkeit auf dem Gut Poign (Poegen) an einen tauglichen Bauern verkaufen können. (2) Der Reversbrief des Käufers soll unter seinem, Wilhelms, Siegel als Pfleger ausgehen. (3) Der Zehnt aus dem Hof soll künftig dem Abt von St. Emmeram zustehen. (4) Neumayr soll den Hof binnen Jahresfrist verkaufen oder ihn selbst bebauen. (5) Die Schuld von fünf Pfund vier Schilling 25 Pfennige soll Neumayr bis 2. Februar 1524 zurückzahlen. (6) Der diesem Vertrag zuwiderhandelnde Teil ist zu einer Buße von zehn Pfund Pfennig und Schadensersatzleistung verpflichtet. S=A