Gültverschreibung des Lorenz Staudt und Ulrich Hofses, beide zu Göbrichen, über neun Pfund und fünf Schilling Pfennig Hauptgut, für das sie jährlich neun Schilling und drei Pfennig an die geistliche Verwaltung zu Pforzheim zahlen.

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Landesarchiv Baden-Württemberg
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